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Die Säulen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

  ALLGEMEINE HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Die "Ländliche Entwicklung" ist jenes EU- Förderprogramm, mit dem zahlreiche Umwelt- und Naturschutzziele gefördert werden können. Die Ländliche Entwicklung ist die "2. Säule" der Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Förderungsmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung haben in Österreich eine herausragende Bedeutung für den Naturschutz. Das Agrarumweltprogramm, die Ausgleichszulage für die benachteiligten Gebiete und eine Vielzahl an weiteren Maßnahmen der Land- und Forstwirtschaft und deren Nahbereiche zählen dazu.

Neuorientierung der Landwirtschaft

Die Entwicklung des Förderwesens in der Landwirtschaft wird seit den 80er Jahren zunehmend durch folgende vier Kriterien geprägt:

  1. Begrenzung der Agrarausgaben
  2. Liberalisierung des Agrarwelthandels
  3. Ökologisierung der Agrarproduktion
  4. Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung

1. Säule: Betriebsprämien
Die neueste Entwicklung im Fördersystem der Landwirtschaft ist auf diese Eckpunkte abgestimmt. Mit der sogenannten "Entkoppelung" wurden wichtige Weichen für die Förderzukunft der Bauern gestellt. Dabei wurde versucht, die Liberalisierung des Marktes gleichzeitig mit der Ökologisierung der Produktion umzusetzen. Denn die alleinige Liberalisierung des Agrarwelthandels (= keine weitere direkte Förderung von Produktion) wäre für die Bauern mit erheblichen Einbußen verbunden gewesen, da keine nennenswerte Anzahl an Betrieben in Mitteleuropa zu jenen Preisen produzieren kann, wie dies z.B. in der USA möglich ist. Entscheidender Faktor dieser Auflagen ist die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung auf den Betriebsflächen der Referenzjahre. Da die Betriebsprämie von der Förderung der Produktion entkoppelt wurde, mischt sich die öffentliche Hand nicht mehr ein, was und wieviel auf den Betriebsflächen angebaut wird. Das kann jeder Landwirt für sich entscheiden, er kann also produzieren, was am Markt gefragt ist und was er aus anderen Gründen für sinnvoll erachtet. Damit erwartet man sich neben ökologischen Auswirkungen auch einen Rückgang der Überschussproduktion.

2. Säule "Ländliche Entwicklung
Die 2. Säule - die Ländliche Entwicklung - wurde vor allem durch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Göteburg 2001 geprägt, wo man sich das Ziel gesetzt hat, die Agrarpolitik im Rahmen der Agenda 2000 "stärker auf die wachsenden Anforderungen in der Öffentlichkeit in Bezug auf Lebensmittelsicherheit, …., Umweltqualität, Naturschutz und Landschaftspflege auszurichten". Weiters gab es 2003 auf Basis einer eigens eingesetzten Arbeitsgruppe den Beschluss aller Mitgliedsstaaten, dass die Finanzierung des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie anderer wichtiger Naturschutzziele nicht durch einen separaten EU-Naturschutzfonds sondern durch die Integration des Naturschutzes in bestehende Fonds (z.B. Ländliche Entwicklung) umgesetzt werden sollen. Auf Basis dieser Grundsätze wurden für den Zeitraum 2007 bis 2013 seitens der Europäischen Kommission drei große Ziele (=Achsen) für die Politik der Ländlichen Entwicklung gesetzt:

  1. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
  2. Schutz von Umwelt und Landschaft
  3. Steigerung der Lebensqualitäten im ländlichen Raum

Eine vierte Achse ist die Fortsetzung von LEADER. Diese Achse ist in ihrem Förderinhalt wenig vorgegeben und bedient sich betreffend Fördergegenstände der ersten drei Achsen.

Diese Prioritätensetzung der Europäischen Union verdeutlicht den Stellenwert von Natur- und Umweltschutzzielen in den neuen Programmen.

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