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NATURSCHUTZ & ELER
Auspflanzungen Rotflächen Gelbflächen Blauflächen

  KRITERIEN FÜR DIE FLÄCHENAUSWAHL VOR ORT

Die Entscheidung, ob beantragte Flächen in das Programm aufgenommen werden oder nicht, wird im Rahmen des Betriebsbesuches anhand nachfolgender Kriterien (Auswahl) von ökologisch und landwirtschaftlich ausgebildeten Experten vorgeprüft und der Naturschutzbehörde des Landes zur Erteilung einer Projektbestätigung vorgelegt. Diese entscheidet dann, ob das einvernehmlich erstellte Konzept naturschutzfachlich bewilligt werden kann.

Entwicklungsflächen

Vorhandensein guter Potentiale für:

Bestehende wertvolle Flächen

Die Fläche ist wertvoll weil,

bestehende Schutzkategorien
wie z.B.

bestehende Dokumentation der Wertigkeit in

besonders vielfältige Artenbestände

besonders strukturreiche Bestände

besonders hervorzuhebendes Landschaftsbild

besondere Pufferfunktion für anliegende wertvolle Flächen (z.B. an alten Hecken, Bachläufen, Seen, Teichen)


Rot, Gelb- und Blauflächen

Bei Einzelflächenkartierungen dürfen bei Naturschutzmaßnahmen generell nur sogenannte "Rotflächen" zum Einsatz kommen.

  Rotflächen
Rotflächen sind "unverrückbare" naturschutzfachlich wertvolle Vertragsflächen, auf denen einvernehmlich Auflagen zur Erreichung wichtiger naturschutzfachlicher Zielsetzungen für die gesamte Verpflichtungszeit (5 - 7 Jahre) erteilt werden. Die Rotflächen entsprechen somit den bisherigen Vertragsflächen: Die Schlagfläche wird kartiert, ihr werden konkrete Auflagen und Prämien zugeordnet, die im Verpflichtungszeitraum einzuhalten sind.

Im Naturschutzplan können die wertvollen Flächen entweder als "Rotflächen" oder als "Gelbflächen" definiert werden.

  Gelbflächen
Gelbflächen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen, die vom Landwirt/von der Bewirtschaftungsgemeinschaft im Verpflichtungszeitraum als wertvolle Vertragsfläche herangezogen werden können. Dabei ist das im Naturschutzplan vorgesehene Mindestausmaß an Vertragsflächen jährlich einzuhalten.

Die Auswahl der Gelbflächen orientiert sich grundsätzlich an einer einheitlichen naturschutzfachlichen Zielsetzung und einer oder mehrerer dafür geeigneten Maßnahmen für alle ausgewählten Gelbflächen (z.B. Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt an Pflanzenarten durch späteren Mähzeitpunkt). Die Zielsetzungen, die für die jeweiligen Gelbflächen festgelegt sind, müssen im Naturschutzplan für den Betrieb verständlich beschrieben werden. Die einzuhaltenden Verpflichtungen (Bewirtschaftungsauflagen) sind in der Projektbestätigung festgehalten.

  Blauflächen - Projektorientiert ohne Einzelflächenbesichtigung
In regionalen Projekten können wertvolle Flächen auch als "Blauflächen" definiert sein. Blauflächen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen, die

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