KRITERIEN FÜR DIE FLÄCHENAUSWAHL VOR ORT
Die Entscheidung, ob beantragte Flächen in das Programm aufgenommen werden oder nicht, wird im Rahmen des Betriebsbesuches anhand nachfolgender Kriterien (Auswahl) von ökologisch und landwirtschaftlich ausgebildeten Experten vorgeprüft und der Naturschutzbehörde des Landes zur Erteilung einer Projektbestätigung vorgelegt. Diese entscheidet dann, ob das einvernehmlich erstellte Konzept naturschutzfachlich bewilligt werden kann.
Entwicklungsflächen
Vorhandensein guter Potentiale für:
- Verbesserung oder Schaffung eines (Teil)Lebensraumes für eine bestimmte Tierart/-gruppe (z.B. durch veränderte Bewirtschaftungsformen)
- Prüfung der Ansprüche der Tierart anhand Studien, Managementpläne, Literatur, Projektberichte, ...
- Verbesserung oder Schaffung eines neuen Pflanzenbestandes (z.B. durch Einsaaten und veränderte Bewirtschaftungsformen)
- Prüfung der Erfolgsaussichten für eine Flächenextensivierung und eine Bestandesverbesserung.
- Verbesserung oder Schaffung einer neuen Ausstattung, orientiert am Landschaftscharakter (z.B. durch Auspflanzungen, Schaffung neuer Wasserflächen, ...)
- Prüfung der Erfolgsaussichten der strukturverbessernden Maßnahmen, Prüfung, ob nicht andere Naturschutzziele auf der Fläche beeinträchtigt werden (Feuchtwiese versus Wasserfläche, Heckenauspflanzung versus Offenlandcharakter für Vogelarten, Trockenrasen versus Bepflanzung)
Bestehende wertvolle Flächen
Die Fläche ist wertvoll weil,
bestehende Schutzkategorien
wie z.B.
- FFH Lebensraumtyp Anh. I der FFH-Richtlinie
- FFH Art, Anh. II der FFH-Richtlinie
- Vogellebensraum, Anh. I der Vogelschutzrichtlinie
- Anhang IV Arten der FFH-Richtlinie
- Rote Liste
- Naturdenkmal
- Naturschutzgebiet
bestehende Dokumentation der Wertigkeit in
- Biotopkartierung oder gleichwertigen regions- oder landesweiten Erhebungen
- Projektberichten
- In beiden Fällen ist die Aktualität zu hinterfragen. Daten, die älter als 5 Jahre sind, sollten auf ihre Relevanz jedenfalls gecheckt werden - Rückfrage bei der Naturschutzbehörde notwendig!
besonders vielfältige Artenbestände
besonders strukturreiche Bestände
besonders hervorzuhebendes Landschaftsbild
besondere Pufferfunktion für anliegende wertvolle Flächen (z.B. an alten Hecken, Bachläufen, Seen, Teichen)
Rot, Gelb- und Blauflächen
Bei Einzelflächenkartierungen dürfen bei Naturschutzmaßnahmen generell nur sogenannte "Rotflächen" zum Einsatz kommen.
Rotflächen
Rotflächen sind "unverrückbare" naturschutzfachlich wertvolle Vertragsflächen, auf denen einvernehmlich Auflagen zur Erreichung wichtiger naturschutzfachlicher Zielsetzungen für die gesamte Verpflichtungszeit (5 - 7 Jahre) erteilt werden. Die Rotflächen entsprechen somit den bisherigen Vertragsflächen: Die Schlagfläche wird kartiert, ihr werden konkrete Auflagen und Prämien zugeordnet, die im Verpflichtungszeitraum einzuhalten sind.
Im Naturschutzplan können die wertvollen Flächen entweder als "Rotflächen" oder als "Gelbflächen" definiert werden.
Gelbflächen
Gelbflächen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen, die vom Landwirt/von der Bewirtschaftungsgemeinschaft im Verpflichtungszeitraum als wertvolle Vertragsfläche herangezogen werden können. Dabei ist das im Naturschutzplan vorgesehene Mindestausmaß an Vertragsflächen jährlich einzuhalten.
Die Auswahl der Gelbflächen orientiert sich grundsätzlich an einer einheitlichen naturschutzfachlichen Zielsetzung und einer oder mehrerer dafür geeigneten Maßnahmen für alle ausgewählten Gelbflächen (z.B. Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt an Pflanzenarten durch späteren Mähzeitpunkt). Die Zielsetzungen, die für die jeweiligen Gelbflächen festgelegt sind, müssen im Naturschutzplan für den Betrieb verständlich beschrieben werden. Die einzuhaltenden Verpflichtungen (Bewirtschaftungsauflagen) sind in der Projektbestätigung festgehalten.
Blauflächen - Projektorientiert ohne Einzelflächenbesichtigung
In regionalen Projekten können wertvolle Flächen auch als "Blauflächen" definiert sein. Blauflächen sind landwirtschaftlich genutzte Flächen, die
- naturschutzfachlich wertvoll sind (Erhaltung und/oder Entwicklung eines Naturschutzzieles)
- in einem definierten Projektgebiet parzellenscharf abgegrenzt sind
- mit einem oder mehreren optionalen fixen Auflagenpaketen verbunden sind, die vom Landwirt oder von einem Betreuer (Kammer, KartiererIn, etc.) nicht abgeändert werden können
- als potenzielle Vertragsfläche bereits in der Datenbank eingegeben sind
- nicht eigens kartiert werden (liegen bereits als "fertiges" Projekt der Naturschutzabteilung des Landes vor)
- vom Landwirt/der Bewirtschaftungsgemeinschaft als "projektbestätigte", wertvolle Vertragsfläche mit 5-7 jähriger Verpflichtung herangezogen werden können